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   BGH, 28.09.1994 - 3 StR 332/94   

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BGH, 28.09.1994 - 3 StR 332/94 (https://dejure.org/1994,2140)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1994 - 3 StR 332/94 (https://dejure.org/1994,2140)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1994 - 3 StR 332/94 (https://dejure.org/1994,2140)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sachverständige - Befundtatsachen - Frühere Tätigkeit - Verwertung - Beweisantrag - Soziale Bindungsfähigkeit - Tötungsvorsatz - Messeransatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212; StPO § 59, § 79, § 244

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 44
  • StV 1995, 57
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 24.08.1990 - 3 StR 311/90

    Annahme von dolus eventualis aufgrund nicht erfolgter umfassender Würdigung der

    Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 332/94
    Die Urteilsgründe lassen ihrem Zusammenhang nach hinreichend deutlich erkennen, daß die Schwurgerichtskammer sich der Notwendigkeit bewußt gewesen ist, die Grenzziehung zwischen bedingtem Tötungsvorsatz und bewußter Fahrlässigkeit im konkreten Fall auf Grund einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände vorzunehmen und angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung stets in Betracht zu ziehen, daß der Täter auf das Ausbleiben des als möglich erkannten Tötungserfolgs vertraut haben kann (st.Rspr., vgl. BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 22, 30, 35 und 37 jeweils m.w.N.; ferner zuletzt BGH, Beschluß vom 19. Juli 1994 - 4 StR 348/94 - und Urteil vom 17. August 1994 - 2 StR 301/94).

    Wird aber eine derart beschaffene Tatwaffe auf eine besonders gefährdete Körperstelle wie die Halsseite in unmittelbarer Nähe der Halsschlagader aufgesetzt (vgl. BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 22), so liegt die ernstzunehmende Möglichkeit, daß es bei dem raschen und im einzelnen nicht kontrollierbaren Ablauf eines solchen unvermuteten und gewaltsamen Zugriffs, etwa infolge nie auszuschließender Abwehrbewegungen des Tatopfers, zu tödlichen Verletzungen an der Halsschlagader kommt, selbst für einen Laien nahe.

  • BGH, 17.11.1987 - 5 StR 547/87

    Zulässigkeit des Zurückgreifens eines Sachverständigen auf ein fremdes Gutachten

    Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 332/94
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß der Sachverständige bei seinem Gutachten auch fremde gutachterliche Äußerungen sowie den fachlichen Inhalt von Krankengeschichten mit verwerten darf, ohne daß dazu eine gesonderte Beweiserhebung notwendig wäre (vgl. BGHSt 9, 292, 293/294; 22, 268, 273/274; BGHR StPO § 59 Satz 1 Sachverständigenfrage 1).

    Für Wahrnehmungen, die der Sachverständige bei einer früheren gutachterlichen Tätigkeit mit gleichem Auftrag selbst gemacht hat und die für seine aktuelle Gutachtenserstattung wesentlich sind, gilt nichts anderes (BGHR StPO § 59 Satz 1 Sachverständigenfrage 1; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 188 mit weiteren Nachweisen, auch zur abweichenden Meinung).

  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 332/94
    Selbst ein dem Täter, gemessen am Tatplan, "an sich" unerwünschter Erfolg kann von ihm im Rechtssinn gebilligt werden (vgl. BGHSt 7, 363, 369; BGHR § 212 I Vorsatz, bedingter 14; BGH NJW 1963, 2236, 2237; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 15 Rdn. 11 a).
  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 332/94
    Selbst ein dem Täter, gemessen am Tatplan, "an sich" unerwünschter Erfolg kann von ihm im Rechtssinn gebilligt werden (vgl. BGHSt 7, 363, 369; BGHR § 212 I Vorsatz, bedingter 14; BGH NJW 1963, 2236, 2237; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 15 Rdn. 11 a).
  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93

    Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 332/94
    bb) Der Antrag auf Vernehmung dreier Zeuginnen zum Beweis dafür, daß der Angeklagte in der Lage war, "tragfähige soziale Bindungen herzustellen", hatte keine Tatsachenbehauptungen, sondern Bewertungen zum Gegenstand, die dem Zeugenbeweis nicht zugänglich sind (BGHSt 37, 162, 164 ff.; BGHR StPO § 244 VI Beweisantrag 28).
  • BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache;

    Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 332/94
    bb) Der Antrag auf Vernehmung dreier Zeuginnen zum Beweis dafür, daß der Angeklagte in der Lage war, "tragfähige soziale Bindungen herzustellen", hatte keine Tatsachenbehauptungen, sondern Bewertungen zum Gegenstand, die dem Zeugenbeweis nicht zugänglich sind (BGHSt 37, 162, 164 ff.; BGHR StPO § 244 VI Beweisantrag 28).
  • BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94

    Revision - Nachprüfung - Tötungsvorsatz - Wollenselement - Gewalthandlung

    Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 332/94
    Die Urteilsgründe lassen ihrem Zusammenhang nach hinreichend deutlich erkennen, daß die Schwurgerichtskammer sich der Notwendigkeit bewußt gewesen ist, die Grenzziehung zwischen bedingtem Tötungsvorsatz und bewußter Fahrlässigkeit im konkreten Fall auf Grund einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände vorzunehmen und angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung stets in Betracht zu ziehen, daß der Täter auf das Ausbleiben des als möglich erkannten Tötungserfolgs vertraut haben kann (st.Rspr., vgl. BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 22, 30, 35 und 37 jeweils m.w.N.; ferner zuletzt BGH, Beschluß vom 19. Juli 1994 - 4 StR 348/94 - und Urteil vom 17. August 1994 - 2 StR 301/94).
  • BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56

    Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne

    Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 332/94
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß der Sachverständige bei seinem Gutachten auch fremde gutachterliche Äußerungen sowie den fachlichen Inhalt von Krankengeschichten mit verwerten darf, ohne daß dazu eine gesonderte Beweiserhebung notwendig wäre (vgl. BGHSt 9, 292, 293/294; 22, 268, 273/274; BGHR StPO § 59 Satz 1 Sachverständigenfrage 1).
  • BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92

    Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht bei Ausklammerung eines Raubes

    Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 332/94
    Die Urteilsgründe lassen ihrem Zusammenhang nach hinreichend deutlich erkennen, daß die Schwurgerichtskammer sich der Notwendigkeit bewußt gewesen ist, die Grenzziehung zwischen bedingtem Tötungsvorsatz und bewußter Fahrlässigkeit im konkreten Fall auf Grund einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände vorzunehmen und angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung stets in Betracht zu ziehen, daß der Täter auf das Ausbleiben des als möglich erkannten Tötungserfolgs vertraut haben kann (st.Rspr., vgl. BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 22, 30, 35 und 37 jeweils m.w.N.; ferner zuletzt BGH, Beschluß vom 19. Juli 1994 - 4 StR 348/94 - und Urteil vom 17. August 1994 - 2 StR 301/94).
  • BGH, 26.10.1962 - 4 StR 318/62

    Blutschande - §§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des

    Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 332/94
    Sie haben, auch soweit sie die Beobachtungen in der früheren Hauptverhandlung betreffen, Befundtatsachen zum Gegenstand, Tatsachen nämlich, die der Sachverständige aufgrund seiner besonderen Sachkunde und seiner besonders geschulten Beobachtungsgabe festgestellt hatte und die durch das Sachverständigengutachten in die Hauptverhandlung eingeführt werden durften (vgl. BGHSt 18, 107 ff.).
  • BGH, 30.10.1968 - 4 StR 281/68

    Verwertbarkeit eines an eine Zusatzuntersuchung eines anderen Sachverständigen

  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 308/92

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

  • BGH, 12.01.1994 - 3 StR 636/93

    Gefährlichkeit - Vorsatz - Indiz - Tötung - Messerstich

  • BGH, 17.08.1994 - 2 StR 301/94

    Gewalthandlungen - Tötungsvorsatz - Minder schwerer Fall der Körperverletzung -

  • BGH, 20.06.2000 - 4 StR 162/00

    Urteil des Landgerichts Dortmund im Prozeß um den Feuertod eines 32jährigen

    Der Angeklagten mag es, wie das Landgericht meint, im Hinblick insbesondere auf die - wie der Geschehensablauf belegt, allerdings gegenüber der Gefährdung des Tatopfers wesentlich geringere - Eigengefährdung und das Fehlen eines einsichtigen Beweggrundes für eine so schwere Tat (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 40, 42) unerwünscht gewesen sein, daß es zur Entzündung des Benzins und den damit verbundenen Folgen kam.

    Dies hindert aber die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes ebenso wenig (vgl. BGH NStZ 1994, 584; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 39, 42) wie die nach Auffassung des Landgerichts im Hinblick auf deren Vorgehensweise "als nachvollziehbar und nicht völlig lebensfremd" erscheinende "Hoffnung" der Angeklagten, "es werde nichts passieren".

  • BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00

    Kriterien für die Feststellung eines Tötungsvorsatzes

    Daß dem Angeklagten der Tod der Tatopfer möglicherweise unerwünscht war, stünde dem nicht entgegen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 42 m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00

    Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der

    Der Sachverständige kann also auch fremde gutachterliche Äußerungen bei seinem Gutachten verwerten und so dem Gericht vermitteln, ohne dass dazu eine gesonderte Beweiserhebung notwendig wäre (BGH NStZ 1995, 44 m. w. Nachw.; BGHR StPO § 59 S. 1 Sachverständigenfrage 1; Senge, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 72 Rdnr. 4).
  • BGH, 15.12.2010 - 2 StR 531/10

    Bedingter Tötungsvorsatz (Bedeutung der Hemmschwelle vor Tötungen für den

    Dass ihm dessen Tod möglicherweise unerwünscht war, steht der Annahme bedingten Vorsatzes nicht entgegen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 42, 51).
  • BGH, 10.11.2005 - 4 StR 337/05

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlages (unbeendeter Versuch)

    Das Landgericht konnte die Frage des (bedingten) Tötungsvorsatzes, der bei einer so gefährlichen Gewalthandlung, wie sie ein Schnitt in den Hals darstellt, allerdings nahe liegt (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 42), offen lassen, weil es auf Grund einer möglichen Beweiswürdigung einen strafbefreienden Rücktritt von einem etwa vorliegenden Tötungsversuch angenommen hat.
  • BGH, 10.11.1998 - 5 StR 505/98

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Die hierzu gemachten Angaben B hat die Sachverständige aufgrund ihres besonderen Fachwissens, zu der auch die Fragetechnik und Beobachtungsgabe gehören, erlangt (BGHR StPO § 59 Satz 1 Sachverständigenfrage 2; BGHR StPO § 79 Zusatztatsachen 1; BGH, Beschluß vom 6. Juli 1994 - 3 StR 141/94 -).
  • BGH, 11.03.2014 - 4 StR 19/14

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Soweit der Beschuldigte rügt, das Landgericht habe durch die Verlesung der "Arztbriefe" der Klinik vom 27. und 29. August sowie vom 3. September 2013 gegen § 250 Satz 2 StPO verstoßen, bemerkt der Senat ergänzend: Der Bericht der Klinik vom 3. September 2013 ist durch das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen Dr. L. ordnungsgemäß in die Hauptverhandlung eingeführt worden (UA 32; vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1956 - 3 StR 136/56, BGHSt 9, 292, 293; BGH, Beschluss vom 17. November 1987 - 5 StR 547/87, BGHR StPO § 59 Satz 1 Sachverständigenfrage 1; Urteil vom 28. September 1994 - 3 StR 332/94, BGHR StPO § 59 Satz 1 Sachverständigenfrage 2).
  • VerfGH Berlin, 30.08.2002 - VerfGH 93/01
    Dem Wiederaufnahmegericht ist es jedoch verfassungsrechtlich verwehrt, im Zulassungsverfahren im Wege der Eignungsprüfung Beweise zu würdigen und Feststellungen zu treffen, die nach der Struktur des Strafprozesses der Hauptverhandlung vorbehalten sind (BVerfG, Beschluss vom 7. September 1994, NJW 1995, S. 2025 = NStZ 1995, S. 44).
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